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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Bassantrieb| Ihr Car-Media Spezialist (Manufaktur)
I. Leistungs-und Reparaturbedingungen
1.Auftragsauslegung und Fehlerangaben
Bei der Auftragserteilung soll die Firma Team Bassantrieb den Kunden über Fehler befragen und dieser entsprechend Auskunft geben
Soweit technisch möglich, wird dem Kunden bei Auftragserteilung der vermutliche Reparaturpreis genannt,andernfalls kann der Kunde
eine Kostengrenze setzen. Kann die Reparatur zu diesen Kosten nicht durchgeführt werden, so ist das Einverständnis des Kunden für die
weitere Durchführung der Reparatur einzuholen.
2. Kosten für die nichtdurchgeführten Aufträge
Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn
einAuftrag nicht durchgeführt werden kann, weil :
2.1 der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht festgestellt werden konnte;
2.2 ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist, ohne daß der Werkunternehmer
diesen Umstand zu vertreten hat;
2.3 der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;
2.4 der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde;
2.5 die Empfangsbedingungen nicht einwandfrei gegeben sind;
2.6 der Kostenvoranschlag nicht genehmigt wurde.
3. Verlangt der Kunde einen Kostenvoranschlag und wird dann die Reparatur auf Wunsch des Kunden nicht durchgeführt, so braucht der
untersuchte Gegenstande nicht mehr in den Ursprungszustand zurückversetzt werden, wenn es technisch und wirtschaftlich nicht
vertretbar ist.
4. Gewährleistung und Haftung
4.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Arbeitsleistungen sowie für eingebautes Material 6 Monate ab dem
Zeitpunkt: 1 Woche nach genanntem Abholtermin.
4.2 Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde der Firma Bassantrieb die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu
gewähren. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, daß der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung
der Reparatur dem Unternehmen oder dessen Beauftragten zur Verfügung steht. Verweigert der Kunde dies oder verzögert er dies
unzumutbar; ist das Unternehmen von Mängelhaftung befreit.
4.3 Stellt sich im Rahmen eines Gewährleistungsverlangens des Kunden heraus, daß der beanstandete Fehler auf eine
andere technische Ursache, so handelt es sich um keinen Fall von Gewährleistung. Der entstandene und zu belegende
Aufwand wird daher dem Kunden in Rechnung gestellt.
4.4 Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn ohne das Einverständnis der Firma Bassantrieb von anderen Änderungen an den
Leistungen vorgenommen werden.
4.5 Offensichtliche Mängel der Leistungen der Firma Bassantrieb muß der Kunde unverzüglich, spätestens 5 Werktage
nach Eintritt der Erkennbarkeit bei Abnahme oder Inbetriebnahme dem Unternehmen anzeigen, ansonsten ist dieser
von der Mängelhaftung befreit.
4.6 Die Firma Bassantrieb haftet für Schaden und Verluste an dem Auftragsgegenstand, soweit ihn ein
Verschulden trifft. Im Fall der Beschädigung ist er zur lastenfreien Instandsetzung verpflichtet. Ist dieses unmöglich oder mit
unverhältnismäßig hohem Kostenaufwand verbunden, ist der Zeitwert am Tag der Beschädigung zu ersetzen.
Erweitertes Pfandrecht
5.1 Der Firma Bassantrieb steht wegen Forderungen aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem aufgrund des
Vertrages in seinen Besitz gelangten Auftragsgegenstand zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus
früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem
Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche
Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind.
5.2 Wird der Auftragsgegenstand nicht innerhalb 4 Wochen nach der Abholaufforderung abgeholt, kann vom Unternehmen mit
Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnet werden. Erfolgt nicht spätestens 3 Monate nach der Abhol-
Aufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leichtfahrlässige
Beschädigung oder Untergang. 1 Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Der
Werkunternehmer ist berechtigt, den Auftragsgegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Forderungen zum
Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.
Eigentumsvorbehalt
Soweit die anläßlich von Reparaturen oder Umbauten eingefügten Teile o. ä. nicht wesentliche Bestandteile
werden, behält sich die Firma Bassantrieb das Eigentum an diesen eingebauten Teilen bis zum
Ausgleich aller Forderungen aus dem Vertrag vor. Kommt der Kunde in
Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach,
kann das Unternehmen vom Kunden den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der
eingefügten Teile heraus verlangen. Sämtliche Kosten der Zurückholen und des Ausbaus trägt
der Kunde.
II Verkaufsbedingungen
5.
1. Eigentumsvorbehalt
Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben Eigentum der Firma Bassantrieb bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem
Vertrag ihm gegen den Kunden zustehender Ansprüche. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen,
die der Verkäufer gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z.B. aufgrund von Reparaturen oder
Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen, nachträglich erwirbt. Bis zu dieser Erfüllung dürften die Gegenstände nicht
weiterveräußert, vermietet, verliehen bzw. verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind
Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt. Ist der Kunde Händler (Wiederverkäufer), so ist ihm die
Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet, das die Forderungen aus dem
Weiterverkauf gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte bereits jetzt an den Verkäufer
abgetreten werden. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des
Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in
Zahlungsverzug befindet. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem
Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer heraus verlangen und nach Androhung
mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Verrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich
verwerten. Diese Rücknahme gilt bei Teilzahlungsgeschäften eines nicht als Kaufmann in das Handelsregister eingetragenen
Kunden als Rücktritt. In diesem Fall gelten die Bestimmungen des Abzahlungsgesetzes. Sämtliche Kosten der Rücknahme und
der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung des
Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt hat der Kunde dem Verkäufer sofort
schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen. Der
Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet
werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand
während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, alle vorgesehenen Wartungsarbeiten
und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich vom Verkäufer ausführen zu lassen.
2.Vertragsschluss und -inhalt
2.1 Unsere Angebote, insbesondere solche in Prospekten, Inseraten und sonstigen Ankündigen, sind stets freibleibend, auch hinsichtlich
der darin enthaltenden Preisangaben.
2.2 Der Kunde ist an eine erteilte Bestellung falls er darin nicht etwas anders bestimmt hat, vier Wochen lang gebunden.
2.3 Rechtsverpflichtungen unsererseits bestehen nur, wenn ein beiderseits unterzeichneter schriftlicher Kaufvertrag
vorliegt oder wir den Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt haben. Hierdurch wird dann in Verbindung mit
unserer vorliegenden Geschäftsbedingungen - der Vertragsinhalt festgehalten.
2.4 Gleichermaßen sind Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen zu einem geschlossenen Vertrag nur
gültig, wenn sie schriftlich vereinbart oder von uns schriftlich bestätigt worden sind. Unsere Verkaufsangestellten,
Mitarbeiter, Vertreter und Agenten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen
zu geben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen.
2.5 Angaben in Prospekten, Katalogen, Anzeigen, Rundschreiben, Preislisten und dergleichen über die Beschaffenheit, das
Aussehen, die Technik, die Ausstattung und die Leistung der von uns vertriebenen Waren sind nicht verbindlich, es sei
denn, daß im Kaufvertrag ausdrücklich einen entsprechende Bezugnahme erfolgt.
3. Lieferfristen und Termine / Lieferstörungen
3.1 Wenn der Lieferzeitpunkt ihm Kaufvertrag mit Vorbehalten (z.B. “voraussichtlich” oder “in etwa”...Tagen/Wochen “oder” in ca...”)
ersehen ist, oder der Lieferzeitpunkt nicht kalendermäßig genau bestimmt ist, liegt nur eine unverbindliche Vereinbarung über den
Lieferzeitpunkt vor.
3.2 Befinden wir uns mit der Lieferung im Verzug, so hat uns der Kunde schriftlich eine ordnungsgemäße Nachfrist von mindestens 4
Wochen für die Lieferung zu setzen. Erst danach kann er - vorbehaltlich der nachfolgenden Ziffern 3.3 und 3.4 - vom Vertrag
zurücktreten. Der Nachfristsetzung bedarf es nicht wenn ein absoluter Fixtermin für die Lieferung vereinbart worden ist oder der Kunde
aus Gründen, die einsichtig und gerechtfertigt erscheinen, kein Interesse mehr an der Lieferung hat.
3.3 In Fällen höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer außergewöhnlicher und von uns nicht verschuldeter Umstände, z.B. bei
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln behördlichen
Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw., - auch wenn solche Umstände bei dem Hersteller oder unseren
Vorlieferanten eintreten - verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang, wenn wir hierdurch an der rechtzeitigen
Erfüllung gehindert sind. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung für uns unmöglich oder für uns
unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als 2 Monate dauert, ist der
Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden in allen Fällen nicht zu.Wir sind
verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Lieferhindernisse der fraglichen Art auftreten; andernfalls
können wir uns nicht auf sie berufen.
3.4 Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder unseres Zulieferers , so können sowohl wir als auch der
Kunde vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Monate überschritten ist.
3.5 Eine Lieferung beginnt nicht vor Abklärung sämtlicher technischer Details und Vorlage aller vom Kunden beizubringender Unterlagen.
Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn sich die Ware im Zeitpunkt des Fristablaufs auf dem Wege zum Kunden befindet oder wir die
Versandbereitschaft angezeigt haben.
3.6 Im Verzugsfalle und bei von uns zu vertretender Unmöglichkeit haften wir, falls uns nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt, bei
Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auf Schadensersatz, jedoch höchstens bis zum Betrage des vereinbarten Kauf- preises und
nur für Schäden, die dem Kunden durch anderweitige Beschaffung der Ware entstehen.
4. Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit der Verladung auf den Käufer über, auch wenn Anlieferung vereinbart worden ist. Sofern dem Verkäufer
Schadensersatzansprüche gegen den Transportunternehmer zustehen, werden diese an den Käufer abgetreten.
5. Abnahme und Abnahmeverzug
Nimmt der Kunde den Kaufgegenstand nicht fristgemäß ab, ist der Verkäufer berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu
setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Kaufgegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessenen verlängerter
Nachfrist zu beliefern. Unberührt davon bleiben die Rechte des Verkäufers, nach Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung
(326 BGB) vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Rahmen einer
Schadenersatzforderung kann der Verkäufer 30% des vereinbarten Preises als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern
nicht nachweislich nur ein wesentlicher geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren
Schadens bleibt Vorbehalten. Der Kunde ist gehalten, Teillieferung (Vorablieferungen) anzunehmen, soweit dies zumutbar ist.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Die Gewährleistung für alle verkauften neuen Geräten und Anlagen beträgt 6 Monate ab Auslieferungstag.
Offensichtliche Mängel müssen jedoch innerhalb 10 Werktagen nach Inbetriebnahme gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der
Mängelhaftung befreit.Gewährleistungsarbeiten werden ohne Berechnung von Kosten durchgeführt.Transport- und Wege kosten werden
für tragbare Geräte im geschäftsüblichen Einzugsbereich nicht übernommen, wenn sie im Verhältnis zum Kaufpreis des Gerätes
unverhältnismäßig hoch sind und der Verkäufer diesen Umstand nachweist.
6.2 Bei Gewährleistungsansprüchen hat auf Verlangen des Kunden der Verkäufer, sofern der Mangel mit verfügbaren Ersatzteilen nicht
innerhalb von 6 Wochen beseitigt werden kann oder der Verkäufer die Reparatur ablehnt oder unzumutbar verzögert, kostenlos Ersatz zu
liefern. Im Falle des Fehlschlagens der Ersatzlieferung (Unmöglichkeit oder unzumutbare Verzögerung durch den Verkäufer) kann der
Kunde wahlweise Herabsetzung des Entgelts oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
6.3 Werden Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, so müssen diese unverzüglich durch Vorlage der Garantieurkunde
oder in anderer Weise glaubhaft gemacht werden.
6.4 Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind: Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluß oder falsche Bedienung durch
den Kunden verursacht werden, schlechte Empfangsqualität durch ungünstige Empfangsbedingungen oder mangelhafte Antennen,
Beeinträchtigung des Empfangs und Betriebs durch äußere Einflüsse, nachträgliche Änderung der Empfangsbedingungen, Schäden durch
höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag, Schäden durch ausgelaufene bzw. die Verwendung ungeeigneter Batterien, Mängel durch Verschleiß bei
Überbeanspruchung mechanischer Teile oder verminderte Tonqualität, z. B. durch verschmutzte Magnetköpfe. Schäden durch
unsachgemäße Behandlung von Abtastnadeln.
6.5 Der Anspruch auf Gewährleistung bei Eingriffen des Kunden oder Dritter in den Gegenstand erlischt dann nicht, wenn der
Kunde eine entsprechend substantiierte Behauptung des Verkäufers, daß der Eingriff in den Gegenstand den Mangel
herbeigeführt habe, widerlegt.
6.6 Ausgeschlossen sind alle anderen, weitergehende Ansprüche des Kunden einschließlich etwaiger
Schadenersatzansprüche wegen
Folgeschäden und Schäden aus der Durchführung der Reparatur bzw. Ersatzlieferung, soweit gesetzlich zulässig und nicht
grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Soweit sich hieraus eine Beschränkung der Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei
positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluss des Verkäufers ergibt, gilt diese Beschränkung für den
Kunden entsprechend.
Beim Verkauf von gebrauchten Geräten wird, soweit der Verkäufer nicht gesetzlich zwingend haftet oder etwas anderes
vereinbart wird, jede Gewährleistung des Verkäufers ausgeschlossen.
7. Rücktritt
7.1 Der Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn noch keine Ware Bestellt wurde:
7.1.1 Wenn er durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder durch einen sonstigen Umstand, den er nicht zu vertreten
hat, die Lieferung des Verkaufsgegenstandes nicht ausführen kann;
7.1.2 wenn der Kunde einen schriftlich vereinbarten Zahlungstermin um mehr als 14 Tage überschreitet und eine ihm
gesetzte Nachfrist von mindestens 14 Tage verstreichen läßt;
7.1.3 wenn der Kunde wahrheitswidrige Angaben über seine Person, seinen Verdienst oder seine Verpflichtungen
gemacht hat, die das Einhalten der Zahlungspflichten gefährden.
7.2 Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten: wenn der Verkäufer schuldhaft die vom Kunden um
eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung verlängerte Lieferzeit nicht einhält. Kein
Verschulden liegt vor bei Lieferhindernissen infolge von höherer Gewalt, Streik und Aussperrung.
In solchen Fällen verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Steht die Nichtausführbarkeit
aufgrund solcher Umstände fest, kann auch der Kunde zurücktreten.
7.3 Bei Rücktritt sind Verkäufer und Kunde verpflichtet, die voneinander empfangenen Leistungen zurück zu gewähren.
Der Kunde hat im Fall des Rücktritts dem Verkäufer für die infolge des Vertrags gemachten Aufwendungen sowie bei
erfolgter Lieferung für Beschädigung des Verkaufsgegenstandes Ersatz zu leisten, welche durch ein Verschulden des
Kunden oder durch einen sonstigen von ihm zu vertretenden Umstand verursacht sind. Für die Überlassung des
Gebrauchs oder die Benutzung ist deren Wert zu vergüten, wobei auf die inzwischen eingetretene Wertminderung des
Verkaufsgegenstandes Rücksicht zu nehmen ist.
III. Gemeinsame Bestimmungen für Leistungen, Reparaturen und Verkäufe
1. Preise und Zahlungsbestimmungen
1.1 Die Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz der Firma Bassantrieb. Kosten für Versicherung, Fracht und Zoll können
getrennt berechnet werden.
1.2 Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen bei Verkäufen
sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. In solchen Fällen wird die gesamte Restschuld sofort zur
Zahlung fällig, wenn der Kunde mindestens mit 2 aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät.
1.3 Reparaturrechnungen sind bar oder per EC Cash zu bezahlen. EC-Schecks (“Eurocheque- System”) und Wechsel
werden nur zahlungshalber angenommen, erstere nur gegen Vorlage einer gültigen EC-karte (“Eurocheque-System “)
und letztere nur nach besonderer Vereinbarung.
1.4 Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so hat dieser der Firma Bassantrieb den
entstandenen Verzugsschaden, mindestens in Höhe des gesetzlichen Zinses, zu ersetzen.
2. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich
Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Firma Bassantrieb. Der gleiche Gerichtsstand
gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist.
Bassantrieb| Ihr Car-Media Spezialist (Manufaktur), Freiburg den 03.01.2000